Schlechte Bezahlung für Honorarkräfte

Der effektive Stundenlohn von Honorarkräften an Hamburger Schulen liegt oft nur bei unter 12€!

Das lässt sich nur mit viel Idealismus durchhalten.
Und den haben viele von uns, denn unsere Tätigkeit ist wichtig.
Trotzdem kann es so nicht weitergehen.

Eine Beispielrechnung:

  • der Honorarkraft-Honorarsatz an den meisten Schulen beträgt 23,04€ pro 45 Minuten

  • an manchen Schulen wird derselbe Betrag sogar nur pro volle Stunde (60 Minuten) gezahlt

  • Vor- und Nachbereitung, Anfahrt, Ausfälle (Ferien, Krankheit, Feiertage) werden nicht vergütet

  • Materialkosten müssen oft selbst getragen werden

  • Die USt. ist bereits in den 23,04€ enthalten (werden als „Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit“ angesehen und sind daher „dem Grunde nach nicht nach § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit“). 

  • Grundlage ist eine Vereinbarung von 1980 (sog. „Vereinbarung Unterrichtsvergütung“)


Nach Abzug von Kosten und Aufwendungen kommen viele Honorarkräfte so auf einen effektiven Stundenlohn von ca. 11,90€!

Das liegt deutlich unter dem Mindestlohn (dieser beträgt 13,90€ ab 2026)!

Berücksichtigt man zusätzlich Versicherungen, Altersvorsorge und Dinge wie Raummiete und Werkzeug-Abnutzung, sinkt der reale Stundenlohn noch weiter.

Dazu kommt, dass eine Tätigkeit im Ganztag / Nachmittags-Kursbereich an Hamburger Schulen oft auf eine Doppelstunde pro Tag begrenzt ist. Das macht die Honorartätigkeit zusätzlich unrentabel, besonders wenn weitere Anfahrtswege hinzukommen.

So kommen die Zahlen zu Stande – Beispielrechnung:

Ausgangsbasis:

Kurszeit: Doppelstunde, d.h. 2 x 45 Minuten = 90 min
Vor- und Nachbereitung: je 30 Minuten
Anfahrt: 10 Minuten
Materialkosten: 5 € pro Termin
Umsatzsteuerpflichtige Honorarkraft, d.h. in den 23,04€ sind 19 % USt enthalten

Berechnung:

Nominales Honorar pro Doppelstunde (90 min): 46,08 €
Netto nach USt (41,70 ÷ 1,19): 38,72 €
Abzüglich Materialkosten (5 €): 33,72 €
Gesamtarbeitszeit: 90 min Kurs + 2 x 30 min Vor- und Nachbereitung + 2 x 10 min Anfahrt = 170 min

Effektiver Stundenlohn: 33,72 € ÷ 170min ≈ 11,90 €/h

Berücksichtigt man zusätzlich Versicherungen, Altersvorsorge und Dinge wie Raummiete und Werkzeug-Abnutzung, sinkt der reale Stundenlohn noch weiter!

 


Grundlage: Daten und Berechnungen basieren auf realen Honorarsätzen, geschätzter Arbeitszeit, Materialkosten und Umsatzsteuer.
Individuelle Abzüge für Miete, Versicherungen und Altersvorsorge erhöhen die Differenz zum Mindestlohn noch weiter.

Seit langem bleiben die Honorare in einer Vergütungsstruktur verankert, die noch aus dem Jahr 1980 und somit aus einer völlig anderen Schulrealität stammt. 

Die Vergütungssätze wurden über die Jahre zwar hin und wieder angepasst, ansonsten ist die Vereinbarung aber in der Grundstruktur kaum verändert worden. 

Veränderungen gab es z.B. 2013/2014 (von 16,52 € auf 16,92 €), 2022 (von 20,28 auf 20,85€) und zuletzt 2024/2025 (von 20,85€ auf 21,84€ und dann 23,04€) – jedoch wurde nie ein wirklich akzeptables Niveau erreicht. 

Zum Vergleich: Die Honorarsätze für ähnliche Tätigkeiten an der VHS sind in den letzten Jahren um nominal rund 8,7 % gestiegen (Standardhonorar von 32,21 € auf 35 € pro 45 Min).