Aktionen für faire Honorare

Das ist bereits geschehen – oder in Planung:

Eine Eingabe bei der Hamburgischen Bürgerschaft ist 2024 leider gescheitert.

Daher planen wir nun, uns mit der Gewerkschaft (ver.di) zu vernetzen und, sofern es sich als sinnvoll erweist, zeitnah eine Petition zu starten.


In Anlehnung an den Berliner vhs-Tarifvertrag und die Honoraruntergrenzen des BKM müssen Honorare möglich sein, die nach Abzug aller Abgaben deutlich über Mindestlohn liegen!

Eingabe an die Bürgerschaft

Eine Eingabe bei der Hamburgischen Bürgerschaft ist 2024 leider gescheitert und wurde für „nicht abhilfefähig“ erklärt.
In der Eingabe wurde u.a. auf die stark angehobenen Honorarsätze an Volkshochschulen verwiesen, währenddessen die Honorarsätze für Kursleitungen an allgemeinbildenden Schulen praktisch gleich blieben. 

In der Antwort verweist der Senat auf eine immer noch geltende Verordnung, die aus dem Jahr 1980 (!) stammt:

Auszug aus der Antwort auf die Eingabe:

„Begründung:

Der Eingabenausschuss hielt das Eingabeverfahren nicht für das geeignete Verfahren, um eine inhaltliche Entscheidung zu treffen. Die Vergütung von Honorarkräften an allgemeinbildenden Schulen und Volkshochschulen (VHS) ist vorrangig eine politische Entscheidung, über welche besser in den Fachausschüssen der Bürgerschaft beraten werden kann.
Um dies anzuregen, können Sie sich an eine Fraktion Ihrer Wahl wenden.

… Im Ergebnis lehnt der Senat eine Angleichung der Honorarsätze für Kursleitungen an allgemeinbildenden Schulen und Volkshochschulen ab. Er verweist insbesondere auf den unterschiedlichen institutionellen, organisatorischen Kontext sowie auf die damit verbundene unterschiedliche inhaltliche Ausrichtung der Bildungsangebote.

Im Einzelnen teilt der Senat mit, dass sich die Vergütung der Honorarkräfte  an allgemeinbildenden Schulen nach der zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften: geschlossenen „Vereinbarung über die Abgeltung unterrichtlicher Tätigkeiten durch nebenamtliche, nebenberufliche oder teilzeitbeschäftigte Lehrer“ (sogenannte Vereinbarung Vergütung, 1980) richtet. …
Honorarkräfte an Ganztagsschulen (Gruppe 7, Anhang 1) erhalten derzeit je Kursstunde & 45 Minuten einen Honorarsatz von 20,85 Euro.
Die Vor- und Nachbereitung der Kurse werden nicht vergütet. Materialien, die an Kursteilnehmende ausgegeben werden, werden von der Schule bis zu einem vorab festgelegten Betrag erstattet*.

Der Honorarsatz sei zuletzt mit Umsetzung des Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung (2022) und zur Aufhebung personalvertretungsrechtlicher Sonderregelungen (2022) um 2,8 % angehoben worden.
Eine Änderung der Vergütungssätze könne nur im Rahmen der Vereinbarung und damit in Abstimmung mit den Gewerkschaftsverbänden erfolgen.

Honorarkräfte für Vortrags-und Vorlesungstätigkeiten sowie praktisch-technische und musisch-technische Unterrichtstätigkeiten an der VHS Hamburg erhalten derzeit je Kursstunde & 45 Minuten 39,41 Euro bzw. 25,02 Euro. Alle übrigen Kursangebote der VHS, die von freiberuflichen Kursleitungen durchgeführt werden, seien nicht durch die FHH in der Vereinbarung Unterrichtsvergütung geregelt worden.
Diese Honorarsätze werden durch die Geschäftsführung der VHS in Abstimmung mit der BSB als Aufsicht führende Behörde über den Landesbetrieb VHS in eigener Zuständigkeit festgelegt. Seit dem 01.01.2024 beträgt das Standardhonorar für die Leitung einer Kursstunde (á 45 Minuten) an der VHS 35,00 Euro.

Die ungleiche Vergütung der Tätigkeiten an allgemeinbildenden Schulen bzw. VHS gründe in der unterschiedlichen organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltung der Tätigkeit….“

Daraufhin angesprochene Parteivertreter wollten sich „um die Sache kümmern“, dazu ist aber bis heute nichts geschehen.

Nun wollen wir den Vorschlag der Bürgerschaft aufgreifen, uns an die Gewerkschaftsverbände zu wenden.

*Anmerkung zur Materialerstattung: Nach unseren Erfahrungen können z.B. 50€ pro Jahr (!) erstattet werden, indem man in einem aufwendigen Verfahren Originalbelege einreicht, diese zusätzlich kopiert und auf bestimmte vorher ausgedruckte Formulare aufklebt.
Das ist weder zeitgemäß, noch ist der Aufwand dem möglichen Erstattungsbetrag angemessen.

Venetzung mit der Gewerkschaft (z.B. ver.di Kultur & Kultur)

ver.di verweist in einer Anfrage auf den Berliner VHS-Tarifvertrag, der mit von ver.di maßgeblich unterstützter Selbstverwaltung zustande gekommen ist (https://www.vhs-tarifvertrag.de/).

Dadurch wurde eine Honorarerhöhung und mehr soziale Absicherung für  arbeitnehmerähnliche Dozent:innen an Volkshochschulen erreicht.

Ähnliches könnte auch für Hamburgs schulische Kursleitungen möglich sein, wenn wir uns vernetzen und auf die Unterstützung von ver.di zurückgreifen.

Die Honorarmatrix des BKM

Eine sehr interessante Entwicklung gibt es für freischaffende Künstlerinnen, Künstler und Kreative: Laut BKM sollen für diese Berufsgruppen erstmals Honoraruntergrenzen festgelegt werden.

Grundlage ist der Tätigkeitskatalog der sogenannten Honorarmatrix, die Auftrag der Kulturministerkonferenz der Länder erstellt wurde und 2026 in Kraft treten soll.

Nun sind viele von uns schulischen Honorarkräften ebenfalls freischaffend in Kunst und Kultur.
Wir bringen unsere fachliche Expertise in unsere Kursangebote ein und bekommen von Schüler*innen, Eltern und Schulen viel positives Feedback. Trotzdem wird unsere Arbeit so schlecht honoriert.

Wenn Politik und Kulturinstitutionen anerkennen, dass Kreative (und andere freiberuflich tätige Menschen) mehr Sicherheit und eine angemessene Bezahlung brauchen, dann muss dieser Anspruch auch für unsere Arbeit an Schulen gelten.

Die neue Handreichung zeigt, dass faire Vergütung möglich und notwendig ist.
Sie setzt ein wichtiges Zeichen für Wertschätzung und finanzielle Fairness im Kulturbereich.
Wir möchten, dass ähnliche Standards auch für unsere (kreativen) Tätigkeiten an Schulen gelten.